## Häufig gestellte Fragen und Antworten In diesem Abschnitt finden Sie die häufigsten Fragen (FAQ), die uns von unseren Nutzern gestellt werden. Wir haben die Antworten sorgfältig zusammengestellt, um Ihnen umfassende Informationen zu bieten. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu klären.
Abstandsregel, Gartenhäuser, Maschinenpark, Aufmasskosten, Hecke auf Stock setzen, Pflanzabstand zum Nachbargrundstück.
Was ist günstiger, Rollrasen oder Rasenaussaat?
Vom Preis her nimmt sich das nichts. Der Bodenaufbau ist bei beidem identisch. Allerdings ist die Aussaat arbeitsintensiver. Es muss nachgesät werden. Es muss gewässert werden. Die Vögle nehmen die Samen als Futter. Dadurch das der Boden nicht bedeckt ist, kommt es schnell dazu, dass dich Wildkräuter, Bäume und andere nicht erwünschte Pflanzen ansiedeln können. Zum anderen muss bei der Rasensaat immer wieder angefahren werden, was sehr zeitintensiv ist.
Welche Dicke sollte Pflaster haben, das befahren wird?
Der Betonstein (Pflaster) für einen normalen PKW bis 2t muss mindestens 8cm Dicke haben, darüber empfehlen wir sogar 10cm Dicke. Für Wohnmobile auf jeden Fall. Es gäbe da auch die Möglichkeit, mit Rasengittersteinen zu arbeiten. Erstens zählt es nicht als versiegelte Fläche und zweitens gibt es diese Steine auch in 10cm Stärke
Wann werden Kirschen beschnitten.
Kirschen werden am besten immer direkt nach der Ernte beschnitten. Das verhindert, dass sich Pilze i die offenen Wunden setzen können und zum anderen hat die Kirsch noch genug Zeit, die Wunden zu versiegeln.
Haben Sie einen eigenen Maschinenpark
Teilweise haben unsere Kooperationspartner eigene große Maschinen wie Radlader oder Bagger. Kleinere Geräte wie Kettensägen, Stemmhammer, Trennschleifer, Nassschneidetisch und Anhänger, Leitern oder, oder hat jeder selbst im Lager.
Bauen Sie auch Gartenhäuser auf?
Selbstverständlich haben wir auch Fachleute, die Gartenhäuser aufbauen. Natürlich nachdem wir eine Grundplatte erstellt haben….
In Paragraf 60 der Bauordnung werden „Verfahrensfreie Baumaßnahmen“. Verfahrensfrei bedeutet, dass Sie ohne Baugenehmigung bauen dürfen und keinen Antrag beim Bauamt stellen müssen. Verfahrensfreies Bauen ist für Bauwerke möglich, die festen Kriterien entsprechen. In Niedersachsen gilt, dass ein Gartenhaus im Innenbereich maximal 40 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt haben darf. Der Innenbereich ist grob gesagt alles, was zu einem Ortsteil gehört und bebaut werden darf.
Wieso nehmen sie Aufmaßkosten?
Da es in den letzten Jahren zu fast 60% vorgekommen ist, dass unsere Planungen von Marktbegleitern so erledigt wurden wie wir es besprochen und geplant hatten, haben wir uns dazu entschließen müssen. Wir die Planen mit Ihnen inkl. einer ausführlichen Beratung, wir haben Anfragen nach Materialien, was manchmal schon ein paar Stunden sind…..
Der Betrag wird bei der Auftragsvergabe selbstverständlich mit angerechnet.
Wann kann ich meine Hecke auf den Stock setzen?
Die Hecke kann nur vom 01. Oktober bis 28./29. Februar auf den Stock gesetzt werden. Das heißt sehr weit zurückgeschnitten. Vom 01. März bis zum 30. September ist Setz- und Brutzeit. Wer das doch in der Zeit erledigt muss mit Strafen von bis zu 5000.- € rechnen. Umfassende Informationen zu wichtigen Regelungen und Fristen im Umgang mit Hecken. Es ist unerlässlich, die festgelegten Zeiträume für das Beschneiden zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
Formschnitt darf, nach Kontrolle der Hecke auch in der Zeit vorgenommen werden.
Wie groß muss der Pflanzabstand zum Nachbargrundstück sein?
Der Pflanzabstand zum Nachbargrundstück sollte 50cm betragen, da die Hecke ja auch wächst. In Niedersachsen gelten folgende Mindestabstände: Bei einer Wuchshöhe von maximal 1,20 m sind 0,25 Meter in das eigene Grundstück einzurücken. Bei einer Heckenhöhe von bis zu zwei Metern, beträgt der geforderte Pflanzabstand mindestens 0,50 m. Soll die Grenzbepflanzung eine Höhe von bis zu drei Metern erreichen, muss der Abstand wenigstens 0,75 m betragen.
